Allgemein:
Das Protokoll war als Teil der Aufgabenstellung vorgegeben und sollte im fehlerfreien
Fall wie in der nebenstehenden Grafik ablaufen.
Alle Übertragungen mit
Ausnahme der Kataloganforderung werden signiert. Damit soll sichergestellt
werden, daß sich die teilnehmenden Parteien während des Protokollablaufs
nicht ändern und für die Person des Treuhänders Identitätssicherheit
erreicht wird. Um nur die drei Teilnehmer von den Übertragungen profitieren
zu lassen, müssten diese zusätzlich verschlüsselt werden.
Beschreibung:
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Das Protokoll wurde entwickelt,
um einen rechtsverbindlichen Vertrag zwischen einem Händler und einem
Kunden zu gewährleisten, wobei beide Parteien für die Abwicklung
des Geschäfts nur ein Pseudonym angeben müssen. Um dies zu erreichen,
musste eine dritte Instanz (Treuhänder) geschaffen werden, die das
Vertrauen der beiden anderen Teilnehmer besitzt und für den ordnungsgemäße
Ablauf sorgt.
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Der erste Teil des Protokolls
dient lediglich dem Austausch des Warenkatalogs zwischen Kunde und Händler.
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Der zweite Teil ist der eigentlich
wichtige. Er dient letztendlich dazu, dem Kunden die Ware und dem Händler
das Geld zukommen zu lassen, ohne das die eine Partei die andere hintergehen
kann. Dazu schickt der Kunde Bestellung und Geld an den Treuhänder.
Dieser prüft, ob das Geld mit dem Gesamtpreis der bestellten Waren
übereinstimmt und schickt anschließend die Bestellung zum Händler.
Der Händler prüft nun, ob die bestellten Waren vorhanden sind
etc. und schickt diese zum Treuhänder. Dieser prüft nun die Waren
auf Integrität und schickt im Erfolgsfall die Waren weiter zum Kunden
und das Geld zum Händler. Und wenn sie nicht gestorben sind ...